Startseite Wir über uns Schießstand Trainingszeiten Ergebnisse Aktivitäten Termine Informationen Links
Informationen:



Themen:
Kyffhäuser Magazin
Presse


Allgemein:
Kontakt
Impressum
Anfahrt
Satzung
Mitglied werden


Informationen

N E U E S   W A F F E N R E C H T 

Das am 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz hat auch für die Sportschützen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich gebracht, die im täglichen Vereinsleben beachtet werden müssen. Einen lückenlosen Überblick zu den Neuerungen bietet Ihnen der Deutsche Schützenbund auf seinen Internetseiten.

Nach dem neuen Waffengesetz bestehen mehrere Voraussetzungen für den Besitz und den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen:



Nach oben

Altersgrenzen: 18 bzw. 21 Jahre (waffenabhängig)
ärztliches Zeugnis über die geistige Eignung: bis zum 25. Lebensjahr
Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
Sachkunde (§ 8 WaffG)
Bedürfnis (§ 14 WaffG): 12monatige Mitgliedschaft in Schießsportverein und Erfordernis der Waffe für das Sportschießen


Nach oben

Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte erteilt werden!



Nach oben

S C H I E ß E N   /   A L T E R S G R E N Z E   ( §   2 7   W A F F G ) 

Nach dem Waffengesetz darf auf Schießstätten ohne Erlaubnis geschossen werden:



Nach oben

ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
ab 14 Jahren: mit allen sonstigen Waffen bei vorliegender Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder dessen Anwesenheit und Beaufsichtigung durch eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person
ab 16 Jahren: ohne Beschränkung


Nach oben